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Was ist Verhaltenstherapie? 

Was ist Verhaltenstherapie?

Psychotherapie heißt wörtlich übersetzt "Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme" und beinhaltet eine gezielte Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Verhalten. Dieser Prozess wird in unserer Praxis unterstützt und begleitet. Jede psychologische PsychotherapeutIn muss über eine staatliche Ausbildung (Approbation) verfügen.

 

Die Verhaltenstherapie (VT) stellt das aktuelle psychische Problem und seine Bewältigung in den Vordergrund. Die persönliche  Lebensgeschichte findet dabei eine besondere Berücksichtigung, da sie für die Entstehung und Aufrechterhaltung des Problems wichtig ist. Für diese werden Erklärungsmodelle erarbeitet und die PatientIn hat die Möglichkeit, neue Denk- und Verhaltensmuster auszuprobieren. Diese sollen dann in einem Lernprozess durch Anwendung gefestigt werden. Die korrekten Ziele und der Vorgang der Therapie werden in Absprache mit der PatientIn getroffen.

Wie läuft eine Therapie ab?

Wie läuft eine Therapie ab?

1. Telefonischer Erstkontakt zur Vereinbarung einer psychotherapeutischen Sprechstunde

2. Bis zu 3 Termine à 50 Minuten zur Diagnoseerstellung u. Abklärung, sowie zur Beantwortung von Patientenfragen

 

3. Antragstellung zur Therapie (die verschiedenen Möglichkeiten sind weiter unten aufgelistet) 

4. Regelmäßige Therapiesitzungen

5. Therapieende bzw. Rückfallprophylaxe

Therapiemöglichkeiten

Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?

Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?

Akutbehandlung: 12 Therapiesitzungen à 50 Minuten zur Behandlung akuter psychischer Krisen.

Kurzzeittherapie: Bis zu 24 Therapiesitzungen à 50 Minuten. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten à jeweils 12 Therapiesitzungen. Ein Gutachten für die Bewilligung durch die Krankenkasse ist nur notwendig wenn innerhalb der vergangen zwei Jahre schon eine Therapie stattfindet oder die Krankenkasse dies ausdrücklich fordert.

Langzeittherapie: Umfasst 60 Therapiesitzungen, in besonderen Fällen kann auf 80 Einheiten erhöht werden. Die Genehmigung einer Langzeittherapie, bedarf eines Gutachten.

Rezidivprophylaxe: Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann eine Rezidivprophylaxe erfolgen, deren Ziel es ist bei einem drohenden Rückfall einen schnellen Zugang zum Therapeuten zu ermöglichen. Die Möglichkeit besteht bis zu 2 Jahre nach Abschluss einer Langzeittherapie.

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